Lexikon -Eltern in einer Pflegeeinrichtung

Eltern, Stiefeltern oder Großeltern vom Versicherten und mitversicherten Lebenspartners sind mitversichert,

wenn sie im Haushalt oder in einer Wohnung von der versicherten Person leben und dort polizeilich gemeldet sind oder wenn sie in einer Pflegeeinrichtung leben.

Versicherungsschutz besteht auch unabhängig vom Wohnort

des Eltern-, Großeltern- oder Stiefelternteils, sofern mindestens eine Pflegestufe II gemäß § 14 und §15 Sozialgesetzbuch XI (Stand 15. Juli 2013) hat. Änderungen des Gesetzeshren zu keiner Leistungsänderung.

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